Allgemeine Geschäftsbedingungen der kiditec AG
Gültig ab 1. September 2006
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der kiditec AG und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die kiditec AG hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir das durch die Bestellung des Kunden abgegebene Vertragsangebot durch unsere Auftragsbestätigung annehmen. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet die wesentlichen Inhalte der Bestellung des Kunden.
(2) Bei Bestellungen behält sich die kiditec AG vor, eine Vorauskasse in Höhe des Auftragswerts zu verlangen. Bei verlangter Vorauskasse wird die Bestellung nach Zahlungseingang bearbeitet. Eine Vorauskasseaufforderung zu versenden steht im Ermessen der kiditec AG, wenn der Einzelfall dafür spricht, insbesondere in den Fällen, in denen sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden.
§3 Lieferung, Gefahrenübertragung, Annahmeverzug
(1) Die kiditec AG wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse ausliefern. Die kiditec AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde trägt die Liefer- und Transportkosten.
(2) Die voraussichtliche Lieferbereitschaft wird dem Kunden bei der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte die kiditec AG dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. (3) Für den Fall, dass ein Lieferant der kiditec AG trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem von uns unverschuldeten, nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Des weiteren berechtigen uns Ereignisse höherer Gewalt die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle eines Rücktrittes werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(4) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung "ab Werk". Wir veranlassen die Lieferung an den Kunden in dessen Namen und auf dessen Gefahr. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Einzelabsprachen die Kosten des Transportes tragen und/oder diese versichern. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes sowie die Pflicht, die durch die Ware bedingten Kosten zu tragen, geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unser Haus zwecks Lieferung verlassen hat. Dies gilt auch für Teillieferungen und bei Lieferungen frei Haus. Wird der Versand auf Weisung oder durch Verschulden des Kunden verzögert, insbesondere weil der Kunde versäumt, rechtzeitig Anweisungen zu geben, geht die Gefahr mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf ihn über.
(5) Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Beschädigungen und Verluste entbinden den Kunden insbesondere nicht von der Pflicht zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an uns. Falls der Kunde nicht besondere Lieferanweisungen erteilt hat, werden wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Wege bewirken. Auf Wunsch des Kunden, der bei Auftragserteilung mitzuteilen ist, werden wir für die Lieferungen in seinem Namen und auf seine Kosten eine Transportversicherung abschließen. Wir sind berechtigt, uns als Begünstigten zu benennen. Bei der Auswahl des Transportversicherers haften wir nur für die eigenübliche Sorgfalt.
(6) Ein vertragsgemäß versandfertig gemeldeter Liefergegenstand muss vom Kunden unverzüglich abgenommen werden. Verzögert sich die Lieferung auf Weisung oder durch Verschulden des Kunden, sind wir berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl entweder zu versenden oder zu lagern und nach Ablauf einer Nachfrist von einer Woche in Rechnung zu stellen. Bei Lagerung sind wir berechtigt, dem Kunden zum Ausgleich der durch die Lagerung entstandenen Kosten für jeden angefangenen Monat der Verzögerung eine Lagerkostenpauschale in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages zu berechnen, soweit nicht der Kunde nachweist, dass Schäden oder Aufwendungen in geringerer Höhe entstanden sind. Bei Entstehen höherer Lagerkosten behalten wir uns vor, diese geltend zu machen.
§4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die kiditec AG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern.
(2) Die kiditec AG behält sich vor, auch nach Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
§5 Zahlungsbedingungen, Mahnkosten
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Warenlieferungen vor der Auslieferung zahlbar. Die Ware wird erst dann ausgeliefert, wenn der in Rechnung gestellte Betrag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
(2) Vertrags- und Rechnungswährung ist CHF (Schweizer Franken).
(3) Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten haben wir das Recht eine Mahnkostenpauschale in Höhe von CHF. 5.- zu berechnen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese Aufwendungen nicht oder wesentlich niedriger entstanden sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.
§6 Widerruf
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Ausnahme bei Lieferung von mangelhafter Ware (vgl. §10) seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Mangelhafte Ware ist nach Absprache mit kiditec AG an uns zurückzusenden. Der Kunde trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, die empfangene Ware zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so hat der Kunde im Fall seines Widerrufs der kiditec AG die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist die kiditec AG berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Kaufpreis entsprechen.
(3) Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn die gelieferte Ware oder Dienstleistung entspricht nicht der bestellten oder ist mangelhaft.
(4) Im Gegenzug zahlt die kiditec AG im Falle eines wirksamen Widerrufs einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Bis zur vollständigen Rücksendung der Ware macht die kiditec AG von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
§7 Zölle, Mehrwertsteuer
(1) Bei Wareneinfuhren in Länder ausserhalb der Schweiz können Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich. Einfuhrabgaben sind keine Versandkosten.
(2) Für Lieferungen innerhalb der Schweiz enthält der ausgewiesene Preis die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Exporten in andere Länder ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer.
§8 Anschrift
Geschäftsadresse:
kiditec AG
Hinterbergstrasse 18
6330 Cham
Tel: +41 (0)41 729 86 68
Fax: +41 (0)41 729 86 69
§9 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
§10 Haftung
(1) Sind die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mangelhaft, so werden wir für die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung sorgen. Beanstandungen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt des Produkts anzubringen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(2) Unsere Haftung für eigenes Verschulden, sowie das unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zug, Schweiz.
(3) Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.